So, da erreichte mich gestern aus den heiligen Hallen der W.i.R. Remscheid Fraktion, in persona Roland Kirchner, bei dem Artikel «…weil W.i.R. keine Ahnung haben» eine Antwort. Und während wir noch über die Spitzfindigkeiten diskutieren, wie wir denn jetzt Google melken können, denn nur darum geht es letztendlich, sitzt der nächste Monopolist längst in den Startlöchern, und wird zudem noch ziemlich unverblümt von den Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunkanstalten beworben. Photosynth ist der Name des Alptraums aller Regionalglobalisten.
Photosynth bildet ganze Straßenzüge ab, so, wie es StreetView auch macht. Der WDR ist ja auch fleissig dabei, und hat längst z.B. den Ort der Loveparade Tragödie, oder den Rhein-Herne-Kanal, abrufbar. Der Unterschied der Software nebst Webplattform von Photosynth liegt jedoch darin, dass hier nicht konsequent eine Firma Deutschland abfährt, sondern die Summe aus privaten Bildern komplexe Panoramen bildet. Als Beispiel sei hier die Innenstadt Frankfurts erwähnt, die in Photosynth abgebildet ist. Zugegenbernmaßen ist es stiller geworden um Photosynth in der letzter Zeit, doch das Ziel besteht weiterhin darin, die Summe aller privaten Bilder zu einem globalen Panorama zusammen zu fassen.
Und nu? Photosynth ist mit dem aktuellen Vorschlag zur Sondernutzungssatzung nicht, oder höchst schwammig gedeckt:
Vorschlag zur Änderung der Sondernutzungssatzung:
Befahren der Gemeindestraßen zum Zwecke der digitalen / fotografischen Aufnahme bzw. Datenerhebung – #fillWithGreediness#€ je angefangener Kilometer. Soweit ein gemeinnütziger oder kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, kann die Gebühr ermäßigt oder von der Erhebung abgesehen werden.
Dieser Änderungsvorschlag ist darauf angelegt indirekt die Panoramafreiheit untergraben. Zum Gemeingebrauch der Gemeindestraßen ist zwar der Verkehr entscheidend, doch hat das BvG klar gemacht, dass egal ist, zu welchem Zweck diese Nutzung erfolgt. Bislang sichert mir die Panoramafreiheit und die BVG Entscheidung zum Friesenhaus als verlängerter Arm dieses Recht, Straßenzüge bildlich festzuhalten. Dies sind rechtliche Punkte, die eigentlich jeder Fotograf, der sich in den Städten aufhält, in Kenntnis hat. Man gewöhnt sich langsam daran, dass man in geschlossenen Räumen zur Anfertigung von Fotografien zur Kasse gebeten wird, da könnte man als Stadtverwaltung schon auf die Idee kommen, gleiches mit öffentlichen Plätzen zu machen. Doch beachtet: Die Stadt gehört niemandem und nutzt allen!
Die Frage nach der Gebührenerhebung gegen Google Streetview ist mittelfristig die Frage nach Gebührenerhebung zur Inanspruchnahme des eigenen Rechts, oder der Gebührenlast zur Inanspruchnahme dessen. Ich mag Monopolisten auch nicht, schon gar nicht, wenn sie mit Daten jonglieren. Noch weniger aber mag ich die Beugung ausgesprochener Rechte. Und man sollte, da so häufig von Gemeinnützigkeit und Wirtschaftsunternehmen die Rede ist, doch klarstellen, dass Google in verschiedenste Projekte jährlich Millionen investiert, ohne selbst wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen. Auch bleibt ein wirtschaftlicher Nutzen von StreetView höchst fraglich. Fakt ist, dass im Google Universum unendlich viel für private und kommerzielle Zwecke unendgeltlich und werbefrei angeboten wird, so wenig das auch mit dem Verständnis vieler vereinbar ist. Als Beispiel sei hier nur die GoogleMaps API genannt, die die Abmahngefahr aus Kartenverlagen von der Website verbannt hat.
Die ganzen Vorwürfe gegen Google sind in einer Life of Brian Parodie passend zusammengefasst; verfluchte Besatzer!
Und sollte es tatsächlich so kommen, dass Google mit Gebühren in die Schranken gewiesen wird, bin ich der erste, der komplexe Photosynth Panoramen von Remscheid macht. Mitstreiter zu finden wird indes nicht die schwierigste meiner bisherigen Aufgaben werden.