Erstmal habe ich gar keinen Hund, und zweitens sieht mir das Getier auf dem Foto gar nicht aus wie ein Hund, sondern geht mehr so in Richtung Rehbock. Aber Verständnis für die Meldung habe ich dennoch in überschwänglichem Maße, fühlte ich mich doch nicht selten im Vorstadium wie diese bedauernswerte Kreatur, wenn wieder mal ein Hundehalter seinen Hasso loslässt und als Verhaltensempfehlung mir ein „VORSICHT!“ entgegenbringt, wenn dieser mir lautstrark mit elfenbeinartigen Zähnen entgegenkommt. Glücklicherweise war ich schneller mit meinem Fahrrad.
Das kann Ihr Hund gewesen sein!
Hunde gehören NICHT in den Wald
Hunde gehören auf die Wege in den Wald
Hunde gehören NICHT auf die Wege in den Wald
Hunde gehören auf die Wege NICHT in den WaldAuch kleine Hunde können Wild zu Tode hetzen!
Es gilt die Landes Hundeverortnung LHV NRW §20 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 einen Hund nicht so hält, führt oder beaufsichtigt, dass von diesem keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht, so wie da Landschafts $ 61 und Naturschutzgesetz § 41, das Wild weder gehetzt, getötet oder beunruhigt werden darf.
Desweiteren räumt das LJG dem Jagdschutzberechtigten in §25 Abs. 4 die Möglichkeit ein, einen wildernden Hund abzuschießen.
Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen.Es bedankt sich der Jagdausübungsberechtigte im Namen der Wildtiere